GfÖ Forschungsfinanzierung

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Liebe GfÖ-Mitglieder,

hiermit lädt der GfÖ-Vorstand zum Einreichen von

Anträgen für die Förderung von Forschungsvorhaben

ein.

Für die Durchführung von thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhaben stellt die GfÖ  Beiträge in der Höhe von € 5000 bis € 10’000 zur Verfügung. Die Förderungsmittel können für den Aufbau eines grösseren Forschungsprojektes (seed money), für die Erweiterung eines laufenden Projektes oder für ein kleineres, selbständiges Projekt beantragt werden.

Die thematische Ausrichtung legt der GfÖ-Vorstand vor jeder neuen Ausschreibung fest. Für Beiträge im Jahr 2019 lautet der thematische Schwerpunkt: «Abnahme der Abundanz der Insekten».

  • Antragsberechtigung: Wissenschaftler/innen an deutschen, österreichischen und schweizerischen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i.d.R. Promotion)
  • Anforderungen an das Projekt: Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau
  • Dauer der Förderung: Maximal 1 Jahr. Beginn ab 1. April 2019. Nach Beendigung der Förderung ist der GfÖ unverzüglich ein Nachweis über die Verwendung der bereitgestellten Mittel zusammen mit einem Abschlussbericht zu den Ergebnissen des Projektes vorzulegen. Die mit dem Verwendungsnachweis erstellte Abrechnung muss durch prüfungsfaÅNhige Unterlagen belegt sein. Der wissenschaftliche Schlussbericht kann in gekürzter Form in den GfÖ-Nachrichten veröffentlicht werden. Es wird erwartet, dass der Antragssteller/die Antragsstellerin die Ergebnisse an einer GfÖ-Jahrestagung vorstellt.
  • Antragsgliederung: 1) Antragssteller (Name, Institution), 2) Darstellung der wissenschaftlichen Zielsetzung, 3) Methoden, Design des Experimentes oder der Felderhebungen, mit Stichprobengrössen, 4) Zeitplan, 5) Kostenplan, 6) Datum und Unterschrift Antragssteller. Der Umfang des Antrages darf 5 Seiten nicht übersteigen (Arial 11, Zeilenabstand 1,5, Ränder mind. 2 cm, Sprache Deutsch oder Englisch). Zusätzlich soll ein CV mit einer Liste von relevanten Publikationen des Hauptantragsstellers/der Hauptantragsstellerin eingereicht werden (pdf; beides zusammen maximal 5 Seiten).
  • Einreichung der Anträge: Anträge können als pdf-Dokument bis am 24. Januar 2019 bei der Geschäftsstelle (info@gfoe.org) mit dem Vermerk «Forschungsantrag» eingereicht werden.
  • Beurteilung der Anträge: Über die Vergabe der Forschungsbeiträge entscheidet der GfÖ-Vorstand unter Beizug von weiteren Fachleuten. Die Antragstellenden werden bis am 25. März 2019 benachrichtigt.
  • Datenschutzrecht: Anträge sowie alle dem Datenschutzrecht unterliegenden Informationen werden von der GfÖ vertraulich behandelt. Für die Begutachtung hinzugezogene Experten/Expertinnen werden vorab zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  • Widerrufsrecht: Die GfÖ hält sich das Widerrufsrecht der zugesagten finanziellen Unterstützung eines Projektes respektiv die Rückforderung gezahlter Fördermittel vor, wenn die Förderleitlinien oder zusätzlich mitgeteilte besondere Bedingungen nicht beachtet wurden, oder wenn die Verwendung der Mittel nicht korrekt nachgewiesen werden kann.

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